Verkehrsentwicklungskonzept in Sommerhausen

Verkehrsentwicklungskonzept
in Sommerhausen

Beratung im Gemeinderat

In 2024 soll mit der Umsetzung des Verkehrsentwicklungskonzeptes in Sommerhausen begonnen werden. Es sollen in einem ersten Schritt die folgenden Punkte umgesetzt werden.

Zone 20
Durchfahrtsverbot an den Wochenenden
Neuordnung der Kurzzeitparkplätze

Dem Marktgemeinderat ist wichtig, dass mit diesem ersten Schritt sich keine Änderungen für die Anwohner hinsichtlich der Parkmöglichkeiten im Altort ergeben sollen.

Die Kartenbilder für diese Dokumentation können auch auf der interaktiven Karte nachgeschlagen werden.

 

Zone 20

Die Zone 20 soll den in der Karte markierten Bereich umfassen.

Der Bereich wurde so gewählt, damit folgende Ziele erreicht werden können.

  1. Es sollen möglichst wenige Schilder den Bereich eingrenzen.

  2. Direkt vor den Toren sollen wenige Schilder stehen, damit der Anblick so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

  3. Die Zonenschilder sollen möglichst auffällig sein, damit sie sicher den den Verkehrsteilnehmern erkannt werden.

Der Bereich hat 4 Einfahrtsstraßen und 6 Ausfahrtsstraßen.

  • Jahnstraße - Ecke Ölspielstraße
    Einfahrt in Zone 20 und Ausfahrt in die umschließende Zone 30

  • Schulstraße - Rathausgasse
    Einfahrt in Zone 20 und Ausfahrt in die umschließende Zone 30

  • Ochsenfurter Straße zwischen und Schleifweig Vernou-sur-Brenne-Steige
    Einfahrt in Zone 20 und Ausfahrt in die umschließende Zone 30

  • Herrngasse - Ecke Gartenstraße
    Einfahrt in Zone 20 und Ausfahrt in die umschließende Zone 30

  • Vernou-sur-Brenne-Steige am Spielplatz
    Ausfahrt in die umschließende Zone 30

  • Maingasse am Anker
    Ausfahrt zum Mainradweg

An den Ausfahrtsstraßen werden die Zonen nicht aufgehoben(?).

Das Schild Schild 20 impliziert auch eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot (VZ 290.1). Da diese Regel vielen Verkehrsteilnehmern nich bewusst ist, soll zusätzlich zum VZ 274.1-20 noch die Zone mit eingeschränktem Halteverbot ausgewiesen werden. Dabei wird dann auch die Zusatzbeschilderung angebracht, dass Anwohner mit Parkausweis Altort von der Halteverbotszone ausgenommen sind.

Durchfahrtsverbot an den Wochenenden

Im Bereich, in dem die Zone 20 gilt, soll auch an Wochenenden und Feiertagen ab 14:00 Uhr ein Durchfahrtsverbot gelten. Die entsprechenden Schilder werden mit den Schildern für die Zone 20 gemeinsam platziert.

Mit dieser Maßnahme soll eine Verkehrsberuhigung an der Hauptstraße an den Wochenenden erreicht werden. Dies nutzt der Außengastronomie und dem Flair von Sommerhausen. Beides erhöht die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger von Sommerhausen.

Neuordnung der Kurzzeitparkplätze

Heute gibt es ausschließlich in der Hauptstraße Kurzzeitparkplätze. Auf diesen darf max. 2 Stunden mit Parkscheibe geparkt werden. Die Beschilderung ist an den Toren außerhalb des Altortes angebracht.

Zukünftig werden diese Parkplätze mit Schildern an den Parkplätzen ausgewiesen. Die Anzahl wird reduziert. Es kommen jedoch 2 neue Parkplätze an anderer Stelle hinzu.

  • Beim Kauftreff um's Eck wird 1 neue Parkplatz auf der Hauptstraße in Richtung Ochsenfurter Tor ausgewiesen.

  • Der Parkplatz vor dem Antiquariat bleibt bis auf weiteres erhalten.

  • Der Parkplatz vor dem Restaurant Philipp wird entfernt. Hier ist im Sommer sehr häufig die Außenbewirtung beantragt.

  • Der Parkplatz vor der Schmuckleria in Richtung Würzburger Tor ist ganzjährig mit der Verkaufsterasse belegt und wird deshalb entfernt.

  • Der Parkplatz vor der Schmuckleria in Richtung Ochsenfurter Tor wird als Behindertenparkplatz ausgewiesen. In Sommerhausen gibt es aktuell zu wenige Behindertenparkplätze. Er ist dann auch direkt in der Nähe der Touristinformation. Außerdem befindet er sich in der direkten Nähe von 3 Restaurants und der Eisdiele.

  • Der Parkplatz vor dem Miltenbergerhaus in Richtung Würzburger Tor bleibt erhalten.

  • Der Parkplatz vor dem Miltenbergerhaus in Richtung Ochsenfurter Tor wird entfernt. Hier ist im Sommer die Außenbewirtung von der Eisdiele Eisgold.

  • Der Parkplatz vor dem Goldenen Ochsen wird entfernt. Hier befindet sich in der Regel die Außenterasse des Hotels.

  • Der Parkplatz vor der Nummer 19 wird entfernt. Hier befindet sich in der Regel die Außenbewirtung des Restaurants.

  • Es wird ein neue Parkplatz vor dem Anwesen Hauptstraße 30 angelegt werden. Er soll für die Besucher der Apotheke, des Bäckers und der Sparkasse zur Verfügung stehen.

  • Die beiden Parkplätze vor dem Anwesen Nr. 32 bleiben erhalten.

  • Die sieben nördlichen Parkplätze vor dem Schloss und der Nr. 23 bleiben erhalten. Diese sollen später im Zuge der Schaffung eines barrierefreien Laufbereich im östlichen Bereich der Hauptstraße entfernt werden.

  • Die beiden Parkplätze rechts und links der Einfahrt zum Schlosshof und der weitere Parkplatz südlich davon werden entfernt.

Somit werden von den heute 20 Stellplätzen 8 entfernt und 2 neue geschaffen. Alle Parkplätze werden mit entsprechend beschildert (VZ 314 plus Zusatz mit Parkscheibe max. 30 Min.).

Die Parkplätze werden vor Beschluss durch den Marktgemeinderat mit den Anliegern final abgestimmt.